Ärzte und Zahnärzte
Als freiberuflich tätiger Arzt oder als Arzt mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können Sie Ihre private Krankenversicherung bedarfsgerecht bestimmen.
PLUSlineHöchste Ansprüche mit erstklassigen Leistungen |
FIRSTlineUmfassende Absicherung im Krankheitsfall |
|||
|---|---|---|---|---|
|
Ab € 123,76 mtl.1)
|
Ab € 157,96 mtl.2)
|
|||
|
Psychotherapie |
100% für bis zu 30 Sitzungen p.a. bzw. keine Leistung (je nach Tarif) |
100% für bis zu 30 Sitzungen p.a. |
||
|
Krankenhaus: Unterbringung |
100% Zweibettzimmer |
100% Ein- oder Zweibettzimmer |
||
|
Krankenhaus: Wahlärztliche Leistungen |
100% auch für Chefarzt |
100% auch für Chefarzt |
||
|
Zahnersatz, Zahnkronen aller Art, Inlays |
75% |
80% bzw. 80% der Material- und Laborkosten (je nach Tarif) |
||
|
Ärztliche Behandlung / Zahnbehandlung (inkl. Prophylaxe) |
100% |
100% bzw. keine Leistung für zahnärztliches Honorar (je nach Tarif) |
||
1) Beitrag für einen 30-jährigen, angestellten Arzt im Tarif CV3A mit 1.100 Euro Selbstbeteiligung
2) Beitrag für einen 30-jährigen, angestellten Arzt im Tarif KNZA (mit Zahnbehandlung)
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
