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Rundumschutz
Privatpatient mit Krankenzusatzversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung

Krankenzusatzversicherung mit Rundumschutz

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Die passende Krankenzusatzversicherung finden in den Rundumschutz-Tarifen der Central:

  • Im Krankenhaus
  • Beim Zahnarzt
  • Rundumschutz
   

Tarif GZEX2

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Tarif GZE2

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Tarif GZEX1

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Tarif GZE1

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Tarif BestAktiv

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Ambulant                    

Sehhilfen

 

Bis zu 150 € je Versicherungsfall (Versicherte bis Alter 17 einschl. nur nach GKV-Vorleistung); erneuter Leistungsanspruch bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien

 

Bis zu 125 € je Versicherungsfall (Versicherte bis Alter 17 einschl. nur nach GKV-Vorleistung); erneuter Leistungsanspruch bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien

 

Bis zu 150 € je Versicherungsfall (Versicherte bis Alter 17 einschl. nur nach GKV-Vorleistung); erneuter Leistungsanspruch bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien

 

Bis zu 125 € je Versicherungsfall (Versicherte bis Alter 17 einschl. nur nach GKV-Vorleistung); erneuter Leistungsanspruch bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien

 

Bis zu 150 € Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von drei Jahren.

Heilpraktiker

 

Erstattung der Aufwendungen für Heilpraktikerlei-stungen und der verordneten Arzneimittel zu 80 % (max. 1.000 € innerhalb von zwei aufein-anderfolgenden Kalenderjahren)

 

keine

 

Erstattung der Aufwendungen für Heilpraktikerleistun-gen und der verordneten Arzneimittel zu 80 % (max. 1.000 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgen-den Kalenderjahren)

 

keine

 

keine

Heilmittel

 

keine

 

keine

 

keine

 

keine

 

keine

Stationär                    

Allgemeine Krankenhaus- leistungen

 

Erstattung der Zuzahlung zu 100 %, Erstattung der Mehrkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses nach GKV-Vorleistung

 

Erstattung der Zuzahlung zu 100 %, Erstattung der Mehrkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses nach GKV-Vorleistung

 

Erstattung der Zuzahlung zu 100 %, Erstattung der Mehrkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses nach GKV-Vorleistung

 

Erstattung der Zuzahlung zu 100 %, Erstattung der Mehrkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses nach GKV-Vorleistung

 

keine

Krankenhaus: Ärztliche Leistungen

 

Erstattung der Kosten für die Unterkunft im 1-/2-Bettzimmer sowie der Kosten privatärztlicher Behandlung zu 100 % (unter Anrechnung von GKV-Vorleistungen); Erstattung der Kosten für gesondert berechnete Unterkunft / Verpflegung einer Begleitperson eines versicherten Kindes bis 9 J. im Krankenhaus für max. 14 Tage je Versicherungsfall zu 80 %; Ersatz-KHT bei Verzicht auf 1-/2-Bettzimmer und/oder Chefarzt- behandlung jeweils 15 €

 

Erstattung der Kosten für die Unterkunft im 1-/2-Bettzimmer sowie der Kosten privatärztlicher Behandlung zu 100 % (unter Anrechnung von GKV-Vorleistungen); Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bettzimmer und/oder Chefarztbehandlung jeweils 15 €

 

keine

 

keine

 

keine

Krankenhaus-Transport

 

Erstattung der verbleibenden Kosten für medizinisch notwendigen Transport bis zu 100 km

 

Erstattung der verbleibenden Kosten für medizinisch notwendigen Transport bis zu 100 km

 

Erstattung der verbleibenden Kosten für medizinisch notwendigen Transport bis zu 100 km

 

Erstattung der verbleibenden Kosten für medizinisch notwendigen Transport bis zu 100 km

 

keine

Stationäre Kur

 

12,50 € pro Tag bis zu einer Dauer von 22 Tagen

 

12,50 € pro Tag bis zu einer Dauer von 22 Tagen

 

12,50 € pro Tag bis zu einer Dauer von 22 Tagen

 

12,50 € pro Tag bis zu einer Dauer von 22 Tagen

 

keine

Zahnärztlich                    

Zahnärztliche Leistungen

 

Bei Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays und plastischen Zahnfüllungen bis zu 90 % des Rechnungsbetra-ges zusammen mit der GKV-Vorleistung (summenmäßige Begrenzungen vorhanden)

 

Bei Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays bis zu 40 % des Rechnungs-betrages (RB), zusammen mit der GKV-Vorleistung oder einer privaten Zahnersatz(zusatz) versicherung max. 80 % des RB (summenmäßige Begrenzung vorhanden).

 

Bei Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays und plastischen Zahnfüllungen bis zu 90 % des Rechnungsbetrages zusammen mit der GKV-Vorleistung (summenmäßige Begrenzungen vorhanden)

 

Bei Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays bis zu 40 % des Rechnungsbetrages (RB), zusammen mit der GKV-Vorleistung oder einer privaten Zahnersatz(zusatz) versicherung max. 80 % des RB (summenmäßige Begrenzung vorhanden).

 

Bei Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays bis zu 80 % des Rechnungsbetrages (RB), zusammen mit der GKV-Vorleistung (summenmäßige Begrenzung vorhanden).

Auslandsreisen                    

Leistungen bei Auslandsreisen

 

Bei Auslandsreisen bis zu 8 Wochen: Erstattung von Aufwendungen für ambulante oder stationäre Behandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung (weltweit) aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls unter Anrechnung der GKV-Vorleistung zu 100 %; Erstattung der verbleibenden Mehrkosten für Krankenrücktrans-port sowie im Todesfall für Bestattung/Über-führung (max. 10.000 €) zu 100 %

 

Bei Auslandsreisen bis zu 8 Wochen: Erstattung von Aufwendungen für ambulante oder stationäre Behandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung (weltweit) aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls unter Anrechnung der GKV-Vorleistung zu 100 %; Erstattung der verbleibenden Mehrkosten für Krankenrücktransport sowie im Todesfall für Bestattung/-Überführung (max. 10.000 €) zu 100 %

 

Bei Auslandsreisen bis zu 8 Wochen: Erstattung von Aufwendungen für ambulante oder stationäre Behandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung (weltweit) aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls unter Anrechnung der GKV-Vorleistung zu 100 %; Erstattung der verbleibenden Mehrkosten für Krankenrücktrans-port sowie im Todesfall für Bestattung/Über-führung (max. 10.000 €) zu 100 %

 

Bei Auslandsreisen bis zu 8 Wochen: Erstattung von Aufwendungen für ambulante oder stationäre Behandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung (weltweit) aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls unter Anrechnung der GKV-Vorleistung zu 100 %; Erstattung der verbleibenden Mehrkosten für Krankenrücktrans-port sowie im Todesfall für Bestattung/Über-führung (max. 10.000 €) zu 100 %

 

Bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen: Erstattung von Aufwendungen für ambulante oder stationäre Behandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung (weltweit) aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls unter Anrechnung der GKV-Vorleistung zu 100 %; Erstattung der verbleibenden Mehrkosten für Krankenrücktrans-port sowie im Todesfall für Bestattung/Über-führung (max. 10.000 €) zu 100 %

   
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